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Tagesordnungspunkt 6.

Wahrung des Spiegelbildlichkeitsgrundsatzes bei der Ausschussbesetzung aufgrund des erfolgten Fraktionswechsels eines Ratsmitgliedes
hier: Veränderung der Ausschussgröße von bisher 14 auf 15 Ausschusssitze und Wahl zusätzlicher Ausschussmitglieder

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